FKM FAQ

1. Unser Team / Ansprechpartner?
 >hier klicken<

 

2. Welche Garantie gibt es für Neufahrzeuge?
Die Garantiezeit beläuft sich auf 2 Jahre Herstellergarantie für unsere Modelle.

 

3. Wo bekomme ich Ersatzteile?
Ersatzteile können über unseren Ersatzteil-Shop >hier klicken< bestellt werden oder bei einem unserer Vertragspartner >hier klicken<

 

4. Kann man die Modelle Probefahren?
Ja, setzen Sie sich hierfür mit einem Vertragspartner in Ihrer Nähe in verbindung. >hier klicken<

 

5. Wo kann ich die Modelle kaufen?
Bei unseren Vertragspartnern finden Sei eine Auswahl von unseren Fahrzeugen  >hier klicken<

 

6. Woher kommen die Motorräder?
Bei dem Hersteller Fekon handelt es sich um den viertgrößten Motorradhersteller Chinas mit einer Kapazität von bis zu 500.000 Motorrädern und 600.000 Motoren im Jahr>hier klicken<

 

7. Gibt es eine Reifenfabrikats-Bindung?
-
Es unterliegt keine Reifenfabrikats-Bindung.
-Eine Reifenfabrikats-Bindung liegt dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I, II: Fahrzeugschein/-brief) eingetragen sind.

 

8. Welche Empfehlungen gibt es für Öle, Schmier- und Pflegemittel?
Wir empfehlen Produkte von Ipone. Eine Auswahl von Ipone Produkten finden Sie in unserem Online-Shop >hier klicken<

 

9. Bekomme ich einen Zweitschlüssel?
Sollten Sie einen Zweitschlüssel für Ihre FKM brauchen, wenden Sie sich bitte an einen Vertragspartner >hier klicken<

 

10. Wo bekomme ich Zubehör?
Zubehör kann man in unserem Online-Shop >hier klicken< bestellen oder bei einem unserer Vertragspartner >hier klicken< 

 

11. Welche Inspektionsintervalle sind vorgeschrieben?
Informationen zu den Inspektionsintervallen erfahren Sie von einem unserer Vertragspartner >hier klicken< oder Sie  finden Sie in Ihrer Bedienungsanleitung.

 

12. Gibt es eine E10 Verträglichkeit für die Motorräder?
Nein

 

13. Was mache ich bei Verlust meiner Fahrzeugdokumente?
Die FK Motors Europe GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten Fahrzeugen bis 125ccm gegen eine Gebühr neue COC (kein ZB II) in Form einer Zweitschrift zu erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle, versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, dem Dienstsiegel/Stempel, Datum und Unterschrift (bei 50ccm Fahrzeugen reicht hier eine polizeiliche Bescheinigung). Diese Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisiertem FKM Vertragspartner einzureichen.

      

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